Das folgende Schreiben ist am Freitag, 19. März 2021 vor dem Weltladen an die Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Frau Arndt-Brauer, SPD, übergeben worden:
Arbeitsgemeinschaft Solidarische Welt e.V.
Münsterstraße 2b48431 Rheine
ASW e.V. c/o Michael Remke-Smeenk 1. Vorsitzender, Im Lütkefeld 12, 48431 Rheine
Aktion Humane Welt e.V.
Münsterstraße 2b 48431 Rheine
www.aktion-humane-welt.de
Falk Toczkowski, 1. Vorsitzender , Adolfstraße 25 , 48431 Rheine
Rheine, den 17.03.2021
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
liebe Frau Arndt-Brauer,
die Arbeitsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. (ASW) ist seit über 45 Jahren im Bereich des Fairen Handels aktiv. Die Aktion Humane Welt e.V. (AHW), die auch seit 41 Jahren entwicklungspolitisch aktiv ist, ist ein wichtiger Anbieter im Bereich des Globalen Lernens und der Unterstützung von entwicklungspolitischen Aktivitäten im Münsterland.
Die Vereine haben zusammen fast 100 Mitglieder, die im Weltladen, in allen Kirchengemeinden und vielen Schulen in Rheine aktiv sind und ebenfalls auch im Steuerkreis der Fairtrade Town Rheine eingebunden sind.
Die ASW und die AHW unterstützen das Anliegen der „Initiative Lieferkettengesetz“, die einen gesetzlichen Rahmen für die Auslandsgeschäfte deutscher Unternehmen fordert. Es geht dabei um die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Zulieferländern deutscher Unternehmen.
Darum begrüßen wir es sehr, dass sich kürzlich nach langem Ringen das Kabinett auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt hat. Dies ist für uns ein erster wichtiger Schritt, um Menschenrechte entlang weltweiter Lieferketten zu sichern, weil so erstmalig eine gesetzliche Regulierung in Kraft tritt und vom Prinzip der Freiwilligkeit Abstand genommen wird. Dies war überfällig.
Aus unserer Sicht genügt der vorliegende Gesetzentwurf in vielen Punkten den Anforderungen an ein wirksames Lieferkettengesetz jedoch nicht.
Von dem Gesetz sollen nur sehr große Unternehmen, ab 3000 und später ab 1000 Mitarbeitende, erfasst werden. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass auch Unternehmen ab 500 Mitarbeitende unter das Gesetz fallen. Zudem sollten kleinere Unternehmen, die in risikoreichen Bereichen wirtschaften, auch menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich erfüllen müssen.
Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nur bei sehr spezifischen Umweltproblemen, z.B. Quecksilber, zu mehr Umweltschutz. Es wäre wichtig, eine eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht vorzusehen.
Der Entwurf schafft keine eigenständigen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen. So können sie sich nicht auf das Gesetz berufen, um vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern. Die Stärkung der Rechte von Betroffenen ist aber zentral für ein wirksames Lieferkettengesetz.
In vollem Umfang sollen die Sorgfaltspflichten nur für direkte Zulieferer gelten. Bei mittelbaren Zulieferern sollen Unternehmen die Risiken nur ermitteln müssen, wenn sie über eine menschenrechtliche Verletzung informiert werden, also erst dann, wenn bereits etwas passiert ist. Für Menschenrechtsschutz ist es aber wichtig, dass Unternehmen präventiv handeln, um Verletzungen möglichst im Vorfeld verhindern.
Da am Anfang der Lieferkette besonders häufig die Rechte von Kindern verletzt werden, z. B. durch ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen oder in Minen, möchten wir Sie sehr bitten, im „UN-Jahr der Abschaffung der Kinderarbeit“ sich besonders für eine Nachbesserung in diesem Punkt einzusetzen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie bei den kommenden Bundestagsdebatten zu dem Lieferkettengesetz bei diesem Punkt und den anderen Punkten Nachbesserungen einfordern - für ein wirksames Lieferkettengesetz.
Für ein Gespräch sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gern per Mail
beate.steffens@aktion-humane-welt.de
oder per Telefon zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand ASW:
Michael Remke-Smeenk (015120622456)
Agnes Kessens
Für den Vorstand AHW:
Falk Toczkowski
Beate Steffens (Geschäftsführung)